FAQ Pferdehaftpflichtversicherung - Häufige Fragen


Sind fremde Reiter über die Pferdehaftpflichtversicherung versichert?

Nicht jedes Versicherungsunternehmen schließt das Fremdreiterrisiko in die Pferdehaftpflicht mit ein. Sollten Sie diesen Deckungseinschluss wünschen, können Sie dies in unserem Versicherungsvergleich angeben und erhalten so lediglich Angebote zur Pferdehaftpflicht, die das Fremdreiter-Risiko oder das Gastreiter-Risiko einschließen.

Wie werden Flurschäden in der Pferdehaftpflicht behandelt?
Bricht ein Pferd aus, kann es durch seine Kraft und Größe durchaus das Haus oder den Garten des Nachbarn bzw. angrenzende Felder beschädigen. Es ist daher wichtig, dass Sie beim Neuabschluss einer Pferdehaftpflicht auch Flurschäden mit absichern. Sollten Sie bereits eine Pferdehaftpflichtversicherung besitzen, sollten Sie Ihren Vertrag dahingehend prüfen.
Unser Vergleich zur Pferdehaftpflicht zeigt Ihnen die jeweiligen Leistungen des Versicherungsunternehmens.


Erhalten Mitglieder bei Reitvereinen Nachlässe?
Unter Umständen ist es möglich, einen Nachlass bei der Pferdehaftpflicht zu erhalten, wenn Sie Mitglied im Reitverein sind.

Werden Mietsachschäden in der Pferdehaftpflicht übernommen?
Grundsätzlich ist es möglich, Schäden, die Ihr Pferd an gemieteten Sachen verursacht, über die Pferdehaftpflichtversicherung abzudecken. Sie sollten jedoch beachten, dass Mietsachschäden in den meisten Versicherungen nicht enthalten sind. Es ist daher wichtig, bestehende Verträge zur Pferdehaftpflicht auf die Kostenübernahme von Mietsachschäden zu prüfen. Sollte dieser Punkt nicht versichert sein, sollten Sie den bestehenden Vertrag zur Tierversicherung kündigen und einen Neuabschluss inklusive der Kostenübernahme von Mietsachschäden vornehmen. Unser Versicherungsvergleich zeigt Ihnen, welche Versicherung hierfür die besten Angebote bietet.

Wird die Tierhalterhaftpflichtversicherung tatsächlich benötigt?
Tiere sind manchmal unberechenbar. So sind Hunde manchmal nicht mehr zu halten, wenn ein anderer Hund zu sehen ist. Auch Pferde können scheuen oder sich vor lauten Geräuschen erschrecken. Nicht selten geschehen hierdurch Unfälle, durch die Sachen oder gar Personen beschädigt werden. Die Kosten hierfür müssen Sie laut BGB als Tierhalter in vollem Umfang übernehmen. Das Gesetz sagt hierzu: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Insbesondere bei Personenschäden können hierdurch Kosten von mehreren Millionen Euro anfallen, die eine Existenz gefährden können. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll, denn sie übernimmt im Schadensfall die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Welche Tiere sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung versichert?
Kleine Tiere wie Katzen, Kaninchen, Vögel und Wellensittiche sind im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung geschützt. Für größere Tiere wie Hunde, Pferde und Wildtiere benötigen Sie jedoch eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Leistet die Tierhalterhaftpflicht auch bei eigenen Schäden?
Die Regulierung von Schäden, die Ihr Tier Ihnen selbst zufügt, ist im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht Versicherung leider nicht inbegriffen.
Schadensbeispiele:

  • Ihr Hund zerkratzt oder zerbeißt Teile der eigenen Wohnungseinrichtung
  • Ihr Hund beißt Sie als Versicherungsnehmer ins Bein
  • Ihr Pferd tritt Sie als Versicherungsnehmer versehentlich
  • Ihr Pferd bricht aus seiner Koppel aus und beschädigt dabei Ihren Garten oder Ihr Feld

Sollte es sich beim vorliegenden Schaden eindeutig um einen Eigenschaden handeln, müssen Sie die Tierhalterhaftpflicht darüber nicht informieren. Sind Sie sich aber nicht sicher, sollten Sie den Schaden anzeigen. Die Versicherung wird im Anschluss prüfen, ob der Schaden reguliert werden kann oder nicht.

Welche Schäden übernimmt die Tierhaftpflicht?
Die Tierhaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern das Tier selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die das Tier ausführen. Bei der Pferdehaftpflicht sollten Sie jedoch auf das Gastreiter-Risiko achten, welches zumeist separat versichert werden muss.

Ist die separate Versicherung jedes Tieres notwendig?
Ja. Jedes Tier muss bei der Tierversicherung separat versichert und im Versicherungsantrag angegeben werden. Schaffen Sie sich ein neues Tier an, sollten Sie dies Ihrem Versicherungsunternehmen (nach)melden.

Wann muss ich für Schäden meines Tieres aufkommen?
Als Halter eines Tieres sind Sie grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht hat, der auf willkürliches oder tiertypisches Verhalten zurückzuführen ist. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Tier den Schaden tatsächlich verursacht hat, denn laut Gesetz besteht allein durch das Halten eines Tieres eine Gefährdungshaftung. Und zwar auch dann, wenn Sie alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet haben.

Wo ist mein Tier versichert?
Viele Versicherungsunternehmen gewähren im Rahmen der Tierversicherung weltweiten Versicherungsschutz. Reisen Sie innerhalb Europas, gilt der Versicherungsschutz sogar für unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Bei Reisen ins nichteuropäische Ausland ist der Schutz jedoch auf ein Jahr begrenzt.
Über den Umfang des Versicherungsschutzes geben die Allgemeinen Vertragsbedingungen Ihres Versicherungsunternehmens Auskunft.

Wie sollten die Raten für die Tierversicherung bezahlt werden?
Wie bei anderen Versicherungen auch bieten die Versicherungsgesellschaften bei der Tierhalterhaftpflicht die jährliche, die halbjährliche oder die monatliche Zahlung der Versicherungsprämie. Allerdings sollten Sie als Versicherungsnehmer beachten, dass die Versicherungsunternehmen Ratenaufschläge berechnen, die bei 3% für die halbjährliche Zahlweise, 5% für die vierteljährliche Zahlweise und 8% für die monatliche Zahlweise betragen. Zusätzlich berechnet Ihnen mitunter auch Ihre Bank Buchungsposten. Um Kosten zu sparen, sollten Sie daher die jährliche Zahlweise nutzen.
Unser Versicherungsvergleich gibt Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Prämien.

Sind Vermögensschäden ebenfalls mit versichert?
Unter einem Vermögensschaden versteht man einen geldwerten Nachteil, der in Folge eines Unfalls entsteht. Ein Vermögensschaden kann beispielsweise entstehen, wenn Ihr Hund einen Handwerker schädigt, der daraufhin Umsatzeinbußen erleidet. Es ist daher wichtig, dass Sie auch Vermögensschäden in Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung einschließen.
Die Höhe des Deckungsumfangs ist jedoch von Versicherung zu Versicherung sehr verschieden. Nutzen Sie daher unseren Vergleich, der Ihnen eine Übersicht gewährt.

Wie sollten die Raten für die Tierversicherung bezahlt werden?
Wie bei anderen Versicherungen auch bieten die Versicherungsgesellschaften bei der Tierhalterhaftpflicht die jährliche, die halbjährliche oder die monatliche Zahlung der Versicherungsprämie. Allerdings sollten Sie als Versicherungsnehmer beachten, dass die Versicherungsunternehmen Ratenaufschläge berechnen, die bei 3% für die halbjährliche Zahlweise, 5% für die vierteljährliche Zahlweise und 8% für die monatliche Zahlweise betragen. Zusätzlich berechnet Ihnen mitunter auch Ihre Bank Buchungsposten. Um Kosten zu sparen, sollten Sie daher die jährliche Zahlweise nutzen.
Unser Versicherungsvergleich gibt Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Prämien.

Wann wird die Versicherungsbestätigung versandt?
Unmittelbar nach Eingang des Versicherungsantrags wird Ihnen Ihre Versicherung eine Bestätigung über den Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung ausstellen.

Wofür wird die Ausfertigungsgebühr berechnet?
Bei einigen Tierhalterhaftpflicht-Deckungskonzepten erheben die Versicherungsgesellschaften eine so genannte Ausfertigungsgebühr. Sie wird für die Erstellung und Zusendung des Versicherungsscheins erhoben und ist einmalig bei Vertragsabschluss zu zahlen. Die Höhe einer eventuell berechneten Ausfertigungsgebühr erkennen Sie im Angebot.
Weitere Gebühren werden beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht nicht erhoben. Sollten Sie Fragen zum Angebot haben, können Sie uns gern kontaktieren.


Wer übernimmt die Bearbeitung des Antrages?
Als Vermittler und Ansprechpartner steht Ihnen die finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AG zur Verfügung. Sie prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leiten ihn anschließend an die von Ihnen gewünschte Versicherungsgesellschaft weiter. Des Weiteren stehen wir Ihnen bei Fragen zum Versicherungsschutz, rund um den Versicherungsantrag sowie in Schadensfällen zur Verfügung.
Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 030 - 31986 1910, per Mail an service@finanzen.de oder per Post: finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge AG, Schlesische Straße 29-30, 10997 Berlin

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